Darunter sind auch sog. Vorratsgesellschaften oder Firmenmäntel. Als solches werden Unternehmen bezeichnet, die ausschließlich ein juristisches Gebilde, ohne Betriebs- und Geschäftsausstattung und ohne Mitarbeiter darstellen. Gründung und Veränderungen dieser Gesellschaftsformen (z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG; Ltd., PLC, S.A. etc.) ziehen eine rechtswirksame Eintragung in einem hoheitlichen Register nach sich.
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