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Recht auf Arbeit Websites

Hier finden Sie Seiten, die sich mit dem Recht auf Arbeit nach Artikel 23 der UN-Resolution befassen:

  • Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

  • Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

  • Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

  • Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.



  • Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
    - Category ID : 508429
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    Das Recht auf Arbeit

    Der Artikel im "Spiegel" gibt einen Auszug aus dem neuen Buch "Keine Angst vor der Globalisierung" von SPD-Chef Oskar Lafontaine und seiner Frau Christa Müller wieder.
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